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Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die nunmehrigen als auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, die über Anfrage jederzeit ausgefolgt wird.
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Für den Fall, dass der Kunde ebenfalls zu seinen Geschäftsbedingungen kontrahieren will, gilt als vereinbart, dass unseren Geschäftsbedingungen der Vorrang zukommt und die Geschäftsbedingungen des Kunden zur Gänze ausgeschlossen werden.
Alle an die Fa. Akustik Buch gelieferten Verpackungen müssen vom Kunden bei einem zugelassenen Sammelsystem, wie etwa ARA, lizenziert sein. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Entsorgungskosten seiner Verpackungen frei.
Es gilt als vereinbart, dass die Fa. Akustik Buch für den Fall, dass für die entsprechende Ware CE-Kennzeichen bestehen, nur solche bestellt hat, die über CE-Kennzeichen verfügen und den einschlägigen CE-Vorschriften entsprechen.
Solange der Kunde seinen Vertrag nicht zur Gänze erfüllt hat, können wir den gesamten Kaufpreis/Werklohn zurückhalten.
Die Fa. Akustik Buch ist nicht verpflichtet, empfangene Waren im Sinne der Rügepflicht des § 377 UGB zu untersuchen bzw. allfällige Mängel zu rügen.
Für die Rechtsbehelfe der Gewährleistung und des Schadenersatzes gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
Im Falle der verspäteten Lieferung oder auch nur verspäteten Teillieferung sind wir berechtigt, für jeden Tag der verspäteten Lieferung 5% des gesamten Kaufpreises/Werklohnes als verschuldensunabhängige Pönale einzufordern bzw. vom Kaufpreis in Abzug zu bringen. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt unberührt.
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften leistet der Verkäufer Garantie, dass die von ihm gelieferten Gegenstände/erbrachten Werkleistungen, für die üblicherweise vom Verkehr vorausgesetzte Haltbarkeitsdauer ohne Vornahme von Reparaturen verwendet werden können. Von dieser Garantie ausgenommen sind Verschleißteile.
Bei einem Kaufpreis/Werklohn von mehr als € 10.000,- zzgl. USt. sind wir, sofern nichts anderes vereinbart ist, berechtigt, einen Haftrücklass von 5 % des Bruttopreises für 2 Jahre zurückzubehalten.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes werden ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.
Schriftliche Korrekturen auf diesen Geschäftsbedingungen gelten als nicht beigesetzt und werden von uns nicht akzeptiert. Auch mündliche Nebenabreden gelten nicht.
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
Beim Versendungskauf versteht sich der Preis, sofern nichts anderes vereinbart ist, zzgl. der angemessenen Versandkosten.
Der Kunde verpflichtet sich, den Preis nach Erhalt der Leistung spätestens innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Nationalbank.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere unsere angemessenen Mahnspesen oder Inkassokosten sowie sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurde. Eine gänzliche Zurückbehaltung von Zahlungen ist nicht gestattet.
Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes ist immer nur insoweit möglich, als die Leistung noch nicht oder mangelhaft erbracht wurde.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Erfolgt eine Verarbeitung der Ware vor vollständiger Entrichtung des Kaufpreises, so erwerben wir an der neuen Sache das volle Eigentum. Unbeschadet davon stehen uns Schadenersatzansprüche und Benützungsentgelt zu.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hindert uns nicht, weiterhin auf der Bezahlung des vollen Kaufpreises zu bestehen.
Beim Versendungskauf geht die Gefahr für die Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
Im Falle des Verzuges hat uns der Kunde eine angemessene, mindestens jedoch eine vierwöchige Nachfrist zu setzen, um zum Rücktritt berechtigt zu sein.
Der Kunde ist sowohl beim Kauf von Waren als auch bei der Entgegennahme von Dienst- oder Werkleistungen verpflichtet, binnen 5 Werktagen nach Anlieferung der Ware/Erbringung der Leistung allfällige Mängel schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes substanziiert zu rügen, widrigenfalls Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzansprüche (auch solche auf Geltendmachung eines Mangelfolgeschadens) und Irrtumsansprüche verloren gehen. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüchen wird mit 6 Monaten festgelegt. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Ein von uns allenfalls zu leistender Schadensersatz ist betraglich mit der dreifachen Höhe der Auftragssumme begrenzt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes werden ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.
Schriftliche Korrekturen auf diesen Geschäftsbedingungen gelten als nicht beigesetzt und werden von uns nicht akzeptiert. Auch mündliche Nebenabreden gelten nicht.